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Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Bei Studienbewerbern und -bewerberinnen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die einen Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule oder einer gleichgestellten Einrichtung erworben haben, ist die Zulassungsvoraussetzung der Nachweis von Deutschkenntnissen durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder eines gleichwertigen Kenntnisstandes.
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Die DSH-Prüfung ist die Deutsche Sprachpüfung für den Hochschulzugang (DSH). Bewerber, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht über das geforderte DSH 2 Niveau verfügen, werden vor der Immatrikulation zu der DSH-Prüfung eingeladen. Um bei der Prüfung teilnehmen zu können, muss eins der der folgenden Zeugnisse den Bewerbungsunterlagen für den Master beifügt werden:
- erfolgreich abgeschlossene Mittelstufe II
- Niveau B2 GER
- Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF), mindesten Leistungsstufe 3 in allen vier Teilprüfungen
Wenn Ihr eines der oben genannten Zeugnisse eingereicht habt, müsst Ihr vor der Immatrikulation die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber und Studienbewerberinnen (DSH) ablegen. Die Teilnahme an der DSH Prüfung kostet € 130. Die Einladung zur DSH wird Euch mit dem Zulassungsbescheid der Freien Universität Berlin zugeschickt.
Die Prüfung findet mindestens zweimal jährlich, zwischen dem Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist und dem folgenden Semesterbeginn im Zentralen Sprachenzentrum statt. Die jeweiligen Termine werden vom Sprachenzentrum festgelegt und den betreffenden Bewerbern und Bewerberinnen bekannt gegeben. Bei Nichtbestehen der Deutschen Sprachprüfung auf dem Niveau von DSH 2 können die betreffenden Studienbewerber und bewerberinnen für den Masterstudiengang zugelassen und für ein Semester mit der Auflage befristet immatrikuliert werden, an bestimmten studienbegleitenden Sprachkursen teilzunehmen. Kann das Sprachniveau DSH 1 bei Beginn des Studiums nicht nachgewiesen werden, ist hingegen keine Immatrikulation möglich.
Links zum Thema
Von der DSH-Prüfung wird man befreit wenn man eines der unten genannten Zeugnisse erworben hat:
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
- „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ oder „Großes Deutsches Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) an einem Goethe-Institut
- Sprachprüfung an einer deutschsprachigen Hochschule bzw. an einem deutschen Studienkolleg (DSH oder eine gleichwertige Sprachprüfung)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TESTDaF), mindestens Leistungsstufe 4 in allen vier Teilprüfungen.
Wir empfehlen, bereits vor der Bewerbung im Heimatland den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) abzulegen. Diese Prüfung gilt nämlich als einfacher als die DSH.
Links zum Thema
Die Uni selbst bietet keine Vorbereitungskurse an. Es gibt aber zahlreiche Sprachschulen, die DSH Vorbereitungskurse und TestDaf - Prüfungen anbieten. Zum Beispiel: http://www.friedlaender.de/deutsch/dshkurs.html.






