Kann ich auch eine andere Prüfung, statt der DSH-Prüfung, machen?
Von der DSH-Prüfung kannst du befreit werden, wenn du stattdessen eines der unten genannten Zeugnisse erworben hast:
- Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
- „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ oder „Großes Deutsches Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts
- Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) an einem Goethe-Institut
- Sprachprüfung an einer deutschsprachigen Hochschule bzw. an einem deutschen Studienkolleg (DSH oder eine gleichwertige Sprachprüfung)
- Test Deutsch als Fremdsprache (TESTDaF), mindestens Leistungsstufe 4 in allen vier Teilprüfungen.