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Kann ich auch eine andere Prüfung, statt der DSH-Prüfung, machen?

Von der DSH-Prüfung kannst du befreit werden, wenn du stattdessen eines der unten genannten Zeugnisse erworben hast:

  • Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe II
  •  „Kleines Deutsches Sprachdiplom“ oder  „Großes Deutsches Sprachdiplom“ des Goethe-Instituts
  •  Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) an einem Goethe-Institut
  • Sprachprüfung an einer deutschsprachigen Hochschule bzw. an einem deutschen Studienkolleg (DSH oder eine gleichwertige Sprachprüfung)
  •  Test Deutsch als Fremdsprache (TESTDaF), mindestens Leistungsstufe 4 in allen vier Teilprüfungen.