Was muss ich, neben den allgemeinen Überlegungen, bei der Wahl meines Praktikums bedenken?
Studierende, die sich für ein Praktikum im Rahmen des MA im Modul Wissenschaftspraxis I entscheiden, sollen den Forschungsbezug/ Bezug zur MA-Arbeit im Praktikum darlegen (Absprache/ Beurteilung durch Betreuungsperson; Beratung durch Studiengangskoordination) und das Vorhaben mit ihrer Betreuungsperson besprechen. Anschließend wird ein Beratungsprotokoll ausgefüllt und unterschrieben (das Beratungsprotokoll reichen alle Studierenden unabhängig von ihrer Wahl ein). Nur nach vorheriger Einreichung des Beratungsprotokolls kann das Praktikum im Anschluss anerkannt werden.
Es kann durch die Studiengangskoordination mit einem Schreiben, das teils für eine Bewerbung benötigt wird, bestätigt werden, dass das Praktikum als Teil des Studiums im Rahmen des Moduls Wissenschaftspraxis I vorgesehen ist. Es kann hingegen nicht bescheinigt werden, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.
Es kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Dies ist insbesondere bei einem Auslandspraktikum sinnvoll.
Weitere Praktika bzw. Praktikumsstunden über die geforderten 360 bis 400 Stunden hinaus erfolgen freiwillig. Es wird eine Rücksprache mit der Betreuungsperson empfohlen.
Unabhängig bzw. zusätzlich zum Praktikum im Rahmen des Moduls Wissenschaftspraxis I (20 LP) absolvieren alle Studierenden ein Projektmodul (10 LP).