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Fragen zu Praktika

Neben der Tatsache, dass sich Praktika häufig über Kontakte bzw. besuchte Veranstaltungen und allgemeine (Online)-Recherchen, Ausschreibungen und Aushänge finden lassen, bietet auch die Praktikumsbörse bzw. die Auflistung potenzieller Praktikumsinstitutionen auf der Homepage des Studiengangs viele verschiedene und aktuelle Vorschläge. Zentral ist, dass sich Studierende bei Interesse einen Praktikumsplatz suchen und sich bewerben. Praktika werden nicht durch das Lateinamerika-Institut vermittelt.

Ja, einige Abteilungen/ Drittmittelprojekte bieten Forschungspraktika an. Über die Angebote wird zu gegebenem Zeitpunkt auf der Homepage des MA bzw. durch die Praktikumsleiter*innen selbst informiert.

Ja, eine Absolvierung eines Praktikums in einer Institution z.B. in zwei Teilen/ Zeitabschnitten ist möglich. Wichtig ist, dass im Anschluss von der Praktikumsinstitution eine Tätigkeit im Umfang von insgesamt 360 bis 400 Stunden bestätigt wird.

Zwei kurze Praktika in zwei verschiedenen Institutionen sind prinzipiell auch möglich, werden jedoch selten angeboten. Ein solches Vorhaben müsste individuell und eng mit der Betreuungsperson besprochen werden. Häufig handelt es sich bei dem zweiten Praktikum dann um ein freiwilliges.

Praktika können nur nach vorheriger Absprache und nur im Rahmen des Moduls Wissenschaftspraxis I (Bereich Forschungspraxis im 3. Fachsemester) anerkannt werden. Frühere Praktika können nicht rückwirkend anerkannt werden.

Studienbegleitende Tätigkeiten etwa als studentische Hilfskraft ersetzen nicht ein Praktikum.

Studierende, die sich für ein Praktikum im Rahmen des MA im Modul Wissenschaftspraxis I entscheiden, sollen den Forschungsbezug/ Bezug zur MA-Arbeit im Praktikum darlegen (Absprache/ Beurteilung durch Betreuungsperson; Beratung durch Studiengangskoordination) und das Vorhaben mit ihrer Betreuungsperson besprechen. Anschließend wird ein Beratungsprotokoll ausgefüllt und unterschrieben (das Beratungsprotokoll reichen alle Studierenden unabhängig von ihrer Wahl ein). Nur nach vorheriger Einreichung des Beratungsprotokolls kann das Praktikum im Anschluss anerkannt werden.

Es kann durch die Studiengangskoordination mit einem Schreiben, das teils für eine Bewerbung benötigt wird, bestätigt werden, dass das Praktikum als Teil des Studiums im Rahmen des Moduls Wissenschaftspraxis I vorgesehen ist. Es kann hingegen nicht bescheinigt werden, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt.

Es kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Dies ist insbesondere bei einem Auslandspraktikum sinnvoll.

Weitere Praktika bzw. Praktikumsstunden über die geforderten 360 bis 400 Stunden hinaus erfolgen freiwillig. Es wird eine Rücksprache mit der Betreuungsperson empfohlen.

Unabhängig bzw. zusätzlich zum Praktikum im Rahmen des Moduls Wissenschaftspraxis I (20 LP) absolvieren alle Studierenden ein Projektmodul (10 LP).

Der Ablauf geschieht in der Regel folgendermaßen: Interessenfeld festlegen und im Idealfall mit der Betreuungsperson absprechen, Ausschreibungen recherchieren, Bewerbungen schreiben, Rückmeldungen erhalten, ggf. Gespräch/Interview durchführen, Zusage erhalten, jetzt spätestens mit der Betreuungsperson sprechen, Beratungsprotokoll ausfüllen und einreichen, Praktikum antreten und durchführen, (parallel) Online-Begleitkurs Wissenschaftspraxis zur Exposé-Vorbereitung absolvieren, Bescheinigung über Praktikumsdauer (360-400 Stunden) im LAI einreichen, Modul Wissenschaftspraxis I abschließen, 20 Leistungspunkte im Campus Management erhalten.

Ja, das ist möglich. Aber auch in diesem Falle muss zuvor eine Absprache erfolgen (vgl. Beratungsprotokoll) und die konkrete Stundendauer im Anschluss bescheinigt werden.