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Was muss ich beachten, wenn ich mir Kurse, die ich in Universitäten im Ausland belege, für den Master anerkennen lassen will?

Bitte informiere dich vor Antritt deines Auslandssemesters genau über das Studienangebot und sprich deine Präferenzen bzw. bereits feststehende Kurswahl ab. In Absprache mit der Masterkoordination und der jeweiligen Betreuungsperson der Abschlussarbeit muss vor der Abreise geklärt werden, welche Kurse anerkannt werden können (zusätzlich Beratungsprotokoll einreichen). Nur so lässt sich sicherstellen, dass sich der Studienabschluss nicht verzögert.

Konkret bedeutet dies:

Du besuchst Kurse (möglichst auf Masterniveau) im Ausland im Umfang von 540 Minuten pro Woche (d.h. 12 Semesterwochenstunden) aus dem Angebot der Geistes- und Sozialwissenschaften zur Vorbereitung deines MA-Vorhabens. Dafür werden dir nach deiner Rückkehr Wissenschaftspraxis II und das Projektmodul I angerechnet. Beachte, dass jedoch in erster Linie die Anforderungen der Gastuniversität/ des Abkommens zum Umfang der zu besuchenden Kurse bindend sind. Studierende werden angehalten, die Kurswahl im Auslandssemester mit ihrer Betreuungsperson vor- und ggf. auch nachzusprechen und eventuelle Abweichungen der Kurswahl gegenüber der Betreuungsperson zu begründen. Die Kurse müssen „bestanden“ werden und im Transcript stehen.

Bitte beachte: Handelt es sich um ein Auslandssemester im Rahmen von Erasmus+, wird weniger auf die Minuten pro Woche, sondern auf die Zahl der Leistungspunkte (30 pro Semester) geachtet, die im europäischen Ausland besser vergleichbar sind. Es wird ein Learning Agreement im Vorfeld unterzeichnet.