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Abschluss und Masterarbeit

Zur Ermittlung der Gesamtnote werden die jeweiligen Noten mit der Zahl der dazugehörigen Leistungspunkte multipliziert, dann addiert und durch die Summe der einbezogenen Leistungspunkte dividiert. Bei der Ausweisung des Notenwertes auf dem Zeugnis wird nur die erste Stelle hinter dem Komma berücksichtigt.

Links zum Thema

Die Masterarbeit wird in der Regel in deutscher Sprache verfasst. Nach Absprache mit den Betreuungspersonen der Masterarbeit kann sie auch in englischer, spanischer oder portugiesischer Sprache angefertigt werden.

Nähre Infos sind der in der Sektion "Infos zur Abschlussphase" zu finden.

Umfang: ca. 80 Seiten mit ca. 24.000 Wörtern (dies stimmt z.B. bei Schriftart Calibri, Schriftgröße 12 und 1,5 Zeilenabstand ungefähr überein)

Links zum Thema

Wenn ihr ein Thema und eine Betreuung gefunden habt, könnt ihr euch zur Masterarbeit anmelden. Dies geschieht laut Studienverlaufsplan im 4. Fachsemester. Bitte beachtet die vom Prüfungsbüro festgelegten Termine zur Anmeldung der Abschlussarbeit. Sobald die Arbeit angemeldet ist, startet ihr mit der Bearbeitung. Die Bearbeitungszeit besträgt sechs Monate.

Nähre Infos sind der in der Sektion "Infos zur Abschlussphase" zu finden.

Aktueller Hinweis (seit März 2020): Die Abschlussarbeit ist spätestens am Abgabetermin nur als PDF-Datei in einer Mail an die zuständige Sachbearbeitung (siehe Mailkontakt) zu senden. Die Studierenden erhalten eine Eingangsbestätigung per Mail. Die Gutacher*innen erhalten die Arbeit dann weitergeleitet.

Bitte denkt daran, die Eidesstattliche Erklärung der digitalen Version beizufügen.

Nähre Infos sind  in der Sektion "Infos zur Abschlussphase" zu finden.

Die Studierenden müssen eigenständig eine Erst- und Zweitbetreuung suchen. Informationen dazu, wer die Abschlussarbeit betreuen darf und in und in welchen Konstellation geprüft werden kann, findest du hier. Es wird empfohlen, dies bereits zu Beginn des Masters bzw. in den ersten beiden Mastersemestern zu tun, um studienbegleitend optimal betreut zu werden.

Studierende müssen nach dem Masterabschluss eigenständig einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dies ist ein separater Vorgang, der von dem Antrag auf Feststellung des Studienabschusses (dieser erfolgt im Prüfungsbüro) zu unterscheiden ist.

Die Exmatrikulation wird in der Studierendenverwaltung beantragt.

Von Amts wegen werdet ihr nur exmatrikuliert, wenn ihr die Studiengebühren nicht bezahlt habt. Ihr könnt euch auch vorher schon exmatrikulieren. Sobald alle Module (auch das Colloquium!) im Campusmanagement abgeschlossen sind, kann ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Für die Abnahme der Prüfungen müsst ihr nicht immatrikuliert sein. Es ist auch möglich, sich zu exmatrikulieren, wenn die Prüfungsleistungen schon erbracht sind, aber beispielsweise noch nicht im Campus Management stehen. In diesem Fall müssen die entsprechenden Dozierenden ein formloses Schreiben aufsetzen, welches belegt, dass die Prüfungsleistung erbracht wurde.