Springe direkt zu Inhalt

Elterngeld

Anspruch auch für Studierende (zu der Zeit darf die Person nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten - bei Studierenden i.d.R. der Fall), gilt für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes, beim Jugendamt des Wohnsitzes beantragen. Mehr Infos hier.