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Internationale Studierende

  • Zum Urlaubssemester: mögliche Aufenthaltsdauer wird durch Urlaubssemester nicht verlängert

  • Stiftung Hilfe für die Familie: auch für internationale Studierende

  • Bafög, Familienleistungen, ALG II: Studierende, die nicht aus der EU kommen und hier mit einer zum Zweck des Studiums erteilten Aufenthaltserlaubnis (§16 AufenthG) studieren haben in der Regel keinen Anspruch auf Bafög

  • Wohnberechtigungsschein: wenn eine Aufenthaltserlaubnis von noch mindestens einem Jahr vorgewiesen werden kann, können auch internationale Studierende einen WBS beantragen

  • Internationale Studierende mit einem Aufenthaltstitel zu Studienzwecken (§16 AufenthG) können eine Änderung ihres Aufenthaltstitels beantragen, wenn sie ein Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit haben. Eine solche Änderung eröffnet häufig den Zugang zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten (BAföG, ALG II, Familienleistungen)

Tipp: die Übersichten und Tabellen in diesem PDF-Dokument des Studierendenwerks sind sehr zu empfehlen!