In welcher Form müssen die Sprachkenntnisse nachgewiesen werden?
Der Maßstab für die Erfüllung der Sprachvoraussetzungen ist der Nachweis von Kenntnissen der englischen oder der spanischen Sprache auf der Niveaustufe C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder der Nachweis gleichwertiger Kenntnisse. Es genügt, wenn diese "gleichwertigen Kenntnisse" aus Ihrem CV (und den Anlagen) eindeutig hervorgehen bzw. gegebenenfalls in einem persönlichen Gespräch festgestellt werden.