Springe direkt zu Inhalt

FAQ

  • Wann wäre ein Auslandsaufenthalt sinnvoll während des Masters ?

Kürzere Praktika und Forschungsaufenthalte sollten nach Möglichkeit während der Semesterferien absolviert werden. Ein einsemestriger Studienaufenthalt kann während des dritten Mastersemesters im Rahmen des Moduls Wissenschaftspraxis absolviert werden. Eine genaue Absprache mit der Masterkoordination sowie den Profilverantwortlichen bzw. den Betreuungspersonen der Abschlussarbeit ist notwendig, um das Studium nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Wer für die Masterarbeit einen Forschungsaufenthalt und Feldforschung durchführen möchte, kann zu diesem Zweck ebenfalls das dritte Fachsemester den Rahmen des Moduls Wissenschaftspraxis nutzen.

  • Bringt mir als Studierende_r der Lateinamerikastudien das Erasmus-Programm etwas?

Da das Erasmus-Programm für Auslandsaufenthalte in Europa konzipiert ist, wird es von Studierenden der Lateinamerikastudien oft nicht als Option für einen Auslandsaufenthalt wahrgenommen. Trotzdem kann es unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sein, mit Erasmus ins europäische Ausland zu gehen. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn das Forschungsvorhaben der Masterarbeit auf Archivarbeit beruht (beispielsweise im Archivo General de Indias in Sevilla) oder wenn man den Kontakt zu geeigneten Expert_innen in Europa sucht oder wenn Studierende eine bestimmte Forschungsrichtung an einem anderen Institut vertiefen möchten. Zudem kann es auch sinnvoll sein, auf die Erasmus-Praktikumsförderung zurückzugreifen.

  • Was muss ich beachten, wenn ich mir Kurse, die ich in Universitäten im Ausland belege, für den Master anrechnen lassen will?

Grundsätzlich sollte man sich sehr genau über die laut Studien- und Prüfungsordnung zu erbringenden Leistungen sowie über das Studienangebot an der Universität im Ausland informieren. In Absprache mit der Masterkoordination und den jeweiligen Betreuungspersonen der Abschlussarbeit bzw. den Profilverantwortlichen muss vor der Abreise geklärt werden, welche Kurse unter welchen Umständen anrechenbar sind und welche Leistungen konkret erbracht werden müssen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sich der Studienabschluss nicht verzögert. Die Anrechnung von Praktika und Feldforschungen kann im Modul Wissenschaftspraxis I erfolgen. Auch hier sind genaue Absprachen erforderlich.

  • Wer kann ein Erasmus-Stipendium beantragen?

Ein ERASMUS-Stipendium (bestehend aus dem ERASMUS-Austauschplatz und dem sogenannten Mobilitätszuschuss) können alle voll immatrikulierten Studierenden der Freien Universität Berlin (einschließlich Promotionsstudierende) beantragen.

Staatsangehörige aus Luxemburg dürfen keinen ERASMUS-Mobilitätszuschuss erhalten, wenn sie aus Mitteln der Nationalen Agentur in Luxemburg gefördert werden (Ziel: Vermeidung von Doppelförderung).

Diejenigen Studierenden, denen von Seiten privater Stiftungen, bilateraler Kulturabkommen oder internationaler Einrichtungen andere Stipendien gewährt werden, müssen in vielen Fällen auf den ERASMUS-Mobilitätszuschuss verzichten. Die Entscheidung wird im Einzelfall vom ERASMUS-Büro der Freien Universität Berlin getroffen.

  • Welche finanzielle Unterstützung erhalte ich?

Für mehr Informationen bezüglich der Finanzierung besuchen Sie bitte die Seiten der Internationalen Studierendenmobilität.

  • Ist es möglich, mehrmals am Erasmus-Programm teilzunehmen?

Ja. Dank des im Januar 2014 in Kraft getretenen Erasmus PLUS- Programms, können Sie ab sofort pro Studienabschnitt jeweils einen bis zu 12-monatigen Erasmus-Austausch machen. D.h. im Bachelor, im Master und auch während der Promotion. In diesen 12 Monaten inbegriffen können Sie auch ein Praktikum im Rahmen des Erasmus-Programms absolvieren.

  • Muss ich im Auslandssemester auch das Modul Wissenschaftspraxis und das Projektmodul absolvieren?

Nein, wenn du im dritten Fachsemester ein Auslandsstudium absolvierst, musst du weder das Modul Wissenschaftspraxis noch das Projektmodul am LAI belegen und abschließen. Du absolvierst in Absprache mit dem Koordinationsteam und den Profilverantwortlichen bzw. den Betreuungspersonen der Abschlussarbeit Kurse an der Universität im Ausland. Diese können dir dann angerechnet werden. Du kannst, wenn du magst, aber dennoch das Modul Wissenschaftspraxis (v.a. den Online-Kurs) sowie das Projektmodul zusätzlich absolvieren.

  • Für wie viele Semester kann ich mich im Erasmus-Programm bewerben?

In erster Linie ist dies abhängig von den im Vertrag vereinbarten Zahlen. Diese sind der Tabelle mit den Partneruniversitäten zu entnehmen.

  • Für wie viele Universitäten kann ich mich maximal bewerben?

Man kann sich maximal für drei Universitäten im Erasmus-Programm bewerben. Die Universitäten müssen nach Prioritätenreihenfolge in der Bewerbung angegeben werden.

  • Kann ich im Rahmen des Erasmus-Programms auch ein Praktikum absolvieren?

Ja, es ist möglich ein Praktikum zu absolvieren, nähere Informationen finden Sie auf dieser Seite: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus_praktikum/index.html

Der Career Service informiert darüber hinaus allgemein zu Praktika (Inland, Ausland, ABV-Anerkennung, Fördermöglichkeiten, Infothek etc.).

  • Was passiert, wenn sich die Semesterpläne meiner Gastuniversität und die des LAI überschneiden?

Eine Semesterüberschneidung muss vorher mit den betroffenen Dozenten/Professoren am LAI abgeklärt werden. Eventuelle Leistungsnachweise (z.B. Klausur) sollten dann vor Abreise erbracht werden. Falls eine Bestätigung der Teilnahme am Erasmus-Programm von einem Lehrendem am LAI zur Vorziehung des Leistungsnachweises gefordert werden, so kann diese durch das Erasmus-Büro des LAI ausgestellt werden.

  • Kann man sich auch als „Free-Mover“ an Gastuniversitäten bewerben?

Eine eigenständige Bewerbung als „Free-Mover“ ist möglich, allerdings sind dann die Organisation des Auslandsaufenthalts, sowie die gesamten Kosten (Studiengebühren, Lebenshaltungskosten etc.) seitens der Studierenden selbst zu tragen.

  • Ist ein Erasmus-Aufenthalt auch mit Kindern möglich?

Ja, ein Aufenthalt ist auch mit Kindern möglich.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen über einen Erasmus-Aufenthalt mit Kindern an das Zentrale Erasmus-Büro: http://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/voraussetzungen/Studierende_mit_besonderen_Bed__rfnissen/index.html

  • Wann sind die Fristen für die Erasmus-Bewerbung am LAI und gibt es mehrere Bewerbungsfristen?

Normalerweise erfolgt die Ausschreibung jährlich Mitte November oder Anfang Dezember. Der Bewerbungsschluss ist dann immer der 31. Januar im Folgejahr. Es gibt nur eine Bewerbungsfrist für das gesamte akademische Folgejahr. Beispiel: Wenn im Wintersemester 2021/22 Erasmus-Plätze ausgeschrieben werden, bewerben Sie sich entweder für ein Auslandsstudium im Wintersemester 2022/23, oder für das Sommersemester 2023, oder für das gesamte akademische Jahr 2022/23 (Wintersemester und Sommersemester).

  • Welche Unterlagen brauche ich für meine Erasmus-Bewerbung?

Alle in der Ausschreibung aufgelisteten Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden: Siehe Ausschreibung zum akademischen Jahr 2021/22.

  • Was entscheidet über meine Bewerbung?

Wenn alle formalen Voraussetzungen (Sprachnachweise etc.) erfüllt sind, entscheidet das Motivationsschreiben sowie ein eventuelles Auswahlgespräch über die Eignung für den Erasmus-Aufenthalt.

  • Welche Sprachkenntnisse bzw. Sprachnachweise sind erforderlich?

Auf diese Frage gibt es keine pauschale Antwort, da sich die Anforderungen der Universitäten in Bezug auf die Sprachkenntnisse der BewerberInnen stark voneinander unterscheiden und auch ändern können.
Informationen über die Anforderungen der einzelnen Universitäten entnehmen Sie bitte auf den Webseiten der Universitäten selbst.

  • Muss ich drei Motivationsschreiben an jede einzelne Gastuniversitäten verfassen?

Nein, es ist nur ein Motivationsschreiben anzufertigen, welches sich primär auf die Erstwahl des Studierenden bezieht. Sie können in dem Motivationsschreiben aber zusätzlich auch kurz auf die Gründe für die Zweit- und Drittwahl eingehen.

  • Was passiert wenn meine Bewerbung erfolgreich war?

Wenn der Auswahlprozess abgeschlossen ist, bekommen Sie eine Benachrichtigung per eMail ob Ihre Bewerbung erfolgreich war und für welche Hochschule wir Ihnen einen Studienplatz anbieten können. Wenn Sie den Studienplatz annehmen, werden Sie von uns offiziell an der Gasthochschule nominiert.

  • Was bedeutet Nominierung?

Mit der Nominierung durch das Erasmusbüro werden Sie offiziell an der Gasthochschule angemeldet. Damit haben Sie den Erasmusstudienplatz sicher, es sei denn, Sie erfüllen die formalen Zulassungskriterien der Gasthochschule nicht (z.B. Sprachnachweis fehlt noch oder entspricht nicht den Anforderungen, fehlendes Visum, etc.). In diesen Fällen kann die Gastuniversität ausnahmsweise die Nominierung zurückziehen.

  • Was ist das Learning Agreement und was muss ich damit machen?

Das Learning Agreement ist eine Vereinbarung (Studienvertrag) zwischen den Austauschstudierenden, der Freien Universität Berlin und der Gasthochschule. Im Learning Agreement müssen Studierende vor Antritt ihres Auslandsstudiums die Kurse eintragen, die sie voraussichtlich an der Gasthochschule belegen werden. Ebenso müssen Sie angeben, welche dieser Kurse Sie sich am LAI anerkennen lassen möchten und in welchen Modulen (Tabelle B). Wichtig: Tragen Sie in Tabelle B bitte nicht einzelne Lehrveranstaltungen ein, sondern ausschließlich Module!
In der Regel müssen laut EU Kurse im Umfang von 30 ECTS pro Semester absolviert werden. Die Untergrenze der FU sind 15 ECTS pro Semester inkl. Absolvieren der Prüfungsleistungen der Gasthochschule.

Diese (vorläufige) Kurswahl muss von Ihnen, Ihrer Gasthochschule und den Erasmus-Koordinatoren des LAI unterschrieben werden. Sie müssen selbstständig dafür sorgen, dass Sie alle Unterschriften einsammeln. Für die Unterschrift des LAI senden Sie das Dokument bitte an das dezentale LAI-Erasmusbüro.
Bitte geben Sie das von beiden Hochschulen unterschriebene Learning Agreement schlussendlich im Büro der Internationalen Studierendenmobilität ab. Das vollständig unterschriebene Learning Agreement ist eine der Voraussetzungen für die Auszahlung des Erasmus-Stipendiums und muss vor Beginn ihres Auslandsaufenthaltes im Büro der Internationalen Studierendenmobilität eingehen.

Im Laufe des Auslandsstudium müssen mindestens zwei weitere Learning Agreements ausgefüllt und eingereicht werden: Eines während des Semesters ("During the mobility"), in dem Sie mögliche Änderungen Ihrer Kurswahl und Ihrer geplanten Anerkennung mitteilen, und eines nach Ihrem Auslandsstudium ("After the moblity"), mit Ihren endgültigen und bereits abgeschlossenen Kursen.

Das aktuelle Learning Agreement können Sie hier herunterladen: https://www.fu-berlin.de/studium/international/studium_ausland/erasmus/dokumente/index.html

  • Das Vorlesungsverzeichnis der Gastuniversität ist noch gar nicht online und/oder ich bin mir noch nicht sicher welche Kurse ich belegen möchte. Was trage ich ins Learning Agreement ein?

Wenn das Vorlesungsverzeichnis für Ihr Auslandssemester noch nicht bekannt ist sollten Sie sich am aktuellsten Vorlesungsverzeichnis orientieren. Wenn Sie sich noch nicht sicher sind, welche Kurse Sie belegen möchten, dann tragen Sie die Kurse ein, die am ehesten Ihren Studieninteressen entsprechen. Sobald die Kurse für Ihr Studiensemester bekannt sind oder Sie sich definitiv entschieden haben, können Sie die Kurswahl auf der zweiten Seite des Learning Agreements („Changes to original study program“) korrigieren. Das Formular mit der geänderten Kurswahl muss dann wieder vom Erasmus-Koordinator der Gasthochschule unterzeichnet und an das LAI-Erasmusbüro geschickt werden. Zuletzt muss das Learning Agreement wieder im Büro der Internationalen Studierendenmobilität eingereicht werden.

  • Brauche ich ein Visum für mein Auslandsstudium?

Studierende, die einen Auslandsaufenthalt planen, sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob sie ein Einreisevisum für ihr Gastland benötigen. Ausführliche Informationen sind auf den Webseiten der entsprechenden Botschaften und Konsulate erhältlich.

  • Kann ich Auslands-BAföG bekommen?

Generell ist das Erasmusbüro des LAI nicht für das Auslands-BAföG zuständig, darum informieren Sie sich bitte selbstständig über Weiteres.

Die zusätzlichen Kosten einer Ausbildung im Ausland können dazu führen, dass auch die Studierenden während des Auslandsaufenthalts gefördert werden können, die im Inland aufgrund der Höhe des Einkommens ihrer Eltern keine BAföG-Förderung erhalten.

Da EU-Staaten wie Inland behandelt werden, erhalten BAföG-Empfänger, die im EU-Ausland studieren, keinen Auslandszuschlag, sondern weiterhin den Betrag, der ihnen für ihr Studium im Inland gezahlt würde. Der Antrag auf Auslands-BAföG muss trotzdem unbedingt gestellt werden, da bei einem Wechsel des Studienortes die Zuständigkeit auf ein anderes BAföG-Amt übergeht. Außerdem werden evtl. Zuschüsse zu den Fahrtkosten oder zur Krankenversicherung gezahlt.

Die zusätzlichen Leistungen nach der BAföG-Auslandszuschlagsverordnung werden in voller Höhe als Zuschuss geleistet, brauchen also nach Abschluss der Ausbildung nicht zurückgezahlt werden.

Anträge auf Förderung einer Auslandsausbildung sind bei gesondert bestimmten Ämtern für Ausbildungsförderung zu stellen, die auch Auskünfte zur Auslandsförderung erteilen. Die Anträge sollten frühzeitig, möglichst 6 Monate vor Beginn des Auslandsaufenthaltes bei dem zuständigen Amt eingehen. Ausführliche Informationen sind auf der folgenden Web-Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden: http://www.auslandsbafoeg.de/

Wichtiger Hinweis: Liegen zwischen dem Ende des Auslandsstudiums und der Wiederaufnahme des Studiums in Deutschland mehr als zwei Monate, kann es zu Förderungslücken kommen.

  • Wie wird die Anrechnung der Noten aus dem Ausland geregelt?

Im „Learning Agreement“ können die Studierenden vor dem Auslandsaufenthalt eine Liste der Kurse erstellen, die sie gerne an der Gastuniversität belegen möchten und vom LAI-Erasmus-Beauftragten bestätigen lassen, dass eine Anerkennung dieser Kurse am LAI grundsätzlich möglich ist. Damit erfüllt das Learning Agreement mehr oder weniger den Zweck einer Vorabanerkennung, ein weiterer Antrag ist nicht notwendig. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist jedoch erst nach dem Auslandsaufenthalt möglich.

  • Muss ich einen Erfahrungsbericht schreiben und wie hat dieser auszusehen?

Bitte reichen Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes den von Ihnen beim zentralen Erasmusbüro eingereichten Erfahrungsbericht auch bei uns ein. Halten Sie sich dabei an die Vorgaben des zentralen Erasmusbüros und teilen Sie uns mit, ob eine Veröffentlichung dieses Berichts auf der LAI-Erasmuswebseite Ihrerseits erlaubt wird.

  • Was sollte ich sonst noch beachten?

Wir empfehlen eindringlich, den Auslandsaufenthalt im Hinblick auf die Masterarbeit zu planen und genau mit der Masterkoordination, den Betreuungspersonen der Abschlussarbeit und den Profilverantwortlichen abzustimmen, damit die Anforderungen der Studien- und Prüfungsordnung berücksichtigt werden. Es bietet sich an, gezielt dorthin zu gehen, wo man z.B. durch eine Feldforschung und Kontakte zu geeigneten Expert_innen die eigene Forschungsarbeit voranbringen kann.

  • Muss ich ein Urlaubssemester beantragen, wenn ich mit dem Erasmus-Programm ins Ausland gehe?

Es ist nicht obligatorisch, im Fall eines Auslandsaufenthaltes ein Urlaubssemester zu beantragen. Es kann aber sinnvoll sein. Informationen finden Sie hier.

Erasmus+
logo_daad_2
banner_dfg