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ERASMUS+ Förderung

Generelle Förderraten für ERASMUS-Aufenthalte

ERASMUS+-Studierende erhalten für die Dauer ihres Aufenthaltes eine finanzielle Förderung durch die europäische Union. Diese Förderung ist nach verschiedenen Ländergruppen gestaffelt:

Gruppe 1: 600€/Monat

Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden

Gruppe 2: 540€/Monat

Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal

Gruppe 3: 490€/Monat

Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Nordmazedonien, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn


Aufstockungsbeträge für Studierende mit geringeren Chancen


Die EU vergibt außerdem eine zusätzliche Förderpauschale für Studierende mit geringeren Chance, die Förderhöhe beträgt 250€/Monat.

Unter die Gruppe der Studierenden mit geringen Chancen fallen:

  • Studierende mit Kind/ern
  • Studierende mit Behinderung (ab GdB 20)
  • Studierende mit chronischer Erkrankung
  • Studierende aus nicht-akademischem Elternhaus (Erstakademiker*innen)
  • erwerbstätige Studierende (mind. 6 Monate beschäfigt seit 01.06.2021, Nettogehalt zwischen 450€ und 850€, Tätigkeit muss für die Phase im Ausland pausiert werden)

Der Zuschlag ist im Falle des Zutreffens mehrerer Merkmale nicht kombinierbar.

Teilnehmende mit Kind/ern, Behinderung oder chronischer Erkrankung können alternativ auch die entstehenden Realkosten geltend machen.


Aufstockungsbeträge für nachhaltiges Reisen

Studierende können einen Bonus von einmalig 50€ erhalten, wenn sie für ihre An- und Abreise nachhaltige, emissionsarme Transportmittel (Bus, Zug, Fahrgemeinschaften, Fahrrad) nutzen.

Ebenso können Studierende, die für die Nutzung dieser Transportmittel längere Zeit für die Reise benötigen, bis zu 4 zusätzliche Tage mehr Fördermittel erhalten.

 

Studierende mit Zweitstipendium

Die ERASMUS+-Förderung kann mit manchen Stipendien kombiniert werden.

Ausgeschlossen ist eine gleichzeitige Förderung über ERASMUS+ und andere EU-Programme. Ebenso ist keine gleichzeitige Förderung über PROMOS und ERASMUS+ möglich.

Aursland-BAföG kann zusätzlicg zu ERASMUS+ bezogen werden.

Stipendiat*innen anderer Institutionen müssen diese über die ERASMUS+-Förderung informieren und prüfen lassen, ob eine Parallelförderung zulässig.

Wenn die Kombinierung von Stipendien nicht möglich ist, können die Studierende den ERASMUS+-Platz trotzdem ohne ERASMUS+-Stipendium annehmen (Zero Grant-Förderung).

Bei Unklarheiten bezüglich der Stipendien wenden Sie sich an outgoing-erasmus@fu-berlin.de.

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