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Was muss ich beachten, wenn ich mir Kurse, die ich in Universitäten im Ausland belege, für den Master anrechnen lassen will?

Grundsätzlich sollte man sich sehr genau über die laut Studien- und Prüfungsordnung zu erbringenden Leistungen sowie über das Studienangebot an der Universität im Ausland informieren. In Absprache mit der Masterkoordination und den jeweiligen Betreuungspersonen der Abschlussarbeit bzw. den Profilverantwortlichen muss vor der Abreise geklärt werden, welche Kurse unter welchen Umständen anrechenbar sind und welche Leistungen konkret erbracht werden müssen. Nur so lässt sich sicherstellen, dass sich der Studienabschluss nicht verzögert. Die Anrechnung von Praktika und Feldforschungen kann im Modul Wissenschaftspraxis I erfolgen. Auch hier sind genaue Absprachen erforderlich.

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