Springe direkt zu Inhalt

Studienabschluss und Exmatrikulation

  • Ihr werdet vom Prüfungsbüro informiert, sobald beide Gutachten der Masterarbeit eingetroffen sind bzw. sobald das Studium abgeschlossen werden kann.

  • Für den Studienabschluss müsst ihr zum einen selbstständig einen Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses stellen. Das Formular dazu findet ihr auf der Seite des Prüfungsbüros unter "Abschlussphase". Daraufhin werden vom Prüfungsbüro eine Urkunde und ein Zeugnis (siehe Prüfungsordnung), ein Diploma Supplement (deutsch/englisch), aus welchem das Studienprofil und die Namen der absolvierten Module hervorgehen, sowie das Transkript of Records (deutsch) ausgestellt.

  • Auch eure Exmatrikulation müsst ihr selbstständig beantragen (das ist ein separater Vorgang neben dem Antrag auf Studienabschluss). Der Antrag auf Exmatrikulation wird in der Studierendenverwaltung gestellt. Von Amts wegen werdet ihr nur exmatrikuliert, wenn ihr die Studiengebühren nicht bezahlt habt.

  • Sobald alle Module (auch das Colloquium!) im Campusmanagement erfolgreich abgeschlossen sind, kann ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Für das Einreichen der MA-Arbeit im Prüfungsbüro an sich muss man nicht mehr zwangsläufig immatrikuliert sein.