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Welche sprachlichen Zugangsvoraussetzungen muss ich bei der Bewerbung beachten?

Als Bewerber*in mit deutschem Hochschulabschluss (Unterricht auf Deutsch) musst du Spanisch- oder Portugiesischkenntnisse entsprechend der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. Der Nachweis muss dieses Niveau ausdrücklich als vorhanden/ geprüft bestätigen. Dieser Nachweis muss bei der Bewerbung vorliegen und kann nicht nachgereicht werden. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.

Als Bewerber*in mit ausländischem Hochschulabschluss (außerhalb von Deutschland erworben) musst du ebenfalls Spanisch- oder Portugiesischkenntnisse entsprechend der Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens (GER) nachweisen. In diesem Fall gilt die Hochschulzugangsberechtigung (Schulunterricht auf Spanisch oder Portugiesisch) oder ein Nachweis über ein mindestens dreijähriges abgeschlossenes Studium auf Spanisch oder Portugiesisch als Nachweis für die Sprachkenntnisse auf Niveau B2 GER. Zusätzlich müssen Deutschkenntnisse nachgewiesen werden. Für die Bewerbung für den Masterstudiengang Interdisziplinäre Lateinamerikastudien ist ein Nachweis über das Niveau B2 nach GER erforderlich. Dieser Nachweis muss bei der Bewerbung vorliegen und kann nicht nachgereicht werden. Der Nachweis darf nicht älter als drei Jahre sein.

Der Nachweis von Englischkenntnsisen ist für den Masterstudiengang Interdisziplinäre Lateinamerikastudien nicht vorzulegen.