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Studieren mit Kind/ Sorgeaufgaben

Die Informationen auf dieser Seite sind unverbindlich. Konkrete Fragen zu individuellen Anliegen beantworten die zuständigen Einrichtungen und Ämter.

Der erste Schritt zu einem Kita-Platz oder einem Platz in einer Kindertagespflegestelle (Tagesmutter/ Tagesvater) ist die Anmeldung beim Jugendamt des Wohnbezirkes. Das Jugendamt stellt dann den sogenannten Kita-Gutschein aus. Dieser kann bei einer Kita oder einer Kindertagespflege eingelöst werden (sofern dort ein freier Platz verfügbar ist). Im Kita-Gutschein ist der anerkannte Umfang der Betreuung, der sich aus der persönlichen Familiensituation ergibt, vermerkt. Alle Infos unter diesem Link.

Kita des StudierendenWerks sowie hier.

Auflistung der Kitas und Schulen in Berlin nach Stadtteilen

Ergänzende Kindertagespflege - Zusatzbetreuung vom Jugendamt finanziert: Wenn eine öffentlich geförderte Kindertageseinrichtung den Betreuungsbedarf nicht deckt, kann man diesen Mehrbedarf beim Jugendamt des Wohnbezirks beantragen (mehr Infos hier).

Betreuung z. B. durch MoKis – Mobiler Kinderbetreuungsservice Informationen für Eltern.

Schwangerschaft oder Betreuung eines Kindes während der ersten Lebensjahre gelten als Gründe für eine Beurlaubung. Urlaubssemester werden nicht als Fach- aber als Hochschulsemester angerechnet. Die Anzahl der Urlaubssemester kann in diesem Fall auch die Hälfte der Regelstudienzeit überschreiten, in der Regel kein Anspruch auf Bafög, deshalb Bürgergeld möglich, Arbeit als Werksstudierende nicht möglich (mehr Infos hier).

Anspruch auch für Studierende (zu der Zeit darf die Person nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich arbeiten - bei Studierenden i.d.R. der Fall), gilt für die ersten 14 Lebensmonate des Kindes. Mehr Infos hier.

Kinderbetreuungszuschlag von 160,00€ monatlich für Kinder unter 14 Jahren (2024), Förderung über Regelstudienzeit möglich, Freibetrag Nebenverdienst für jedes Kind der Auszubildenden in Höhe von derzeit 550€ (2024), Kinderzuschlag und verlängerte Bafög-Förderung müssen nicht zurückgezahlt werden. Mehr Infos hier.

Wenn Bedürftigkeit vorliegt können Studierende Mehrbedarfszuschläge erhalten. Mehr Infos hier (unter "Bürgergeld und Sozialgeld").

Für Studierende, die nicht (mehr) durch Bafög gefördert werden können, auch im Urlaubssemester oder Teilzeitstudium. Mehr Infos hier.

Für alle, die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und grundsätzlich einkommensunabhängig

  • für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr
  • für Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr
  • für arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr. 

Mehr Infos hier.

Kann zusätzlich zu BAföG, Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld gezahlt werden, wird mit Unterhalt verrechnet. Mehr Infos hier.

Leistungen aus dem Bereich Bildung, Sport, Kultur und Freizeit, für Kinder aus Familien, die staatliche Leistungen beziehen, für Kinder bis 18 Jahre (bzw. bis einschließlich 25 Jahre für Schüler*innen), beim jeweiligen Amt beantragen, von dem die Sozialleistungen stammen. Mehr Infos hier.

Gratis Mensaessen für Kinder bis 6 Jahre (Kids Mensa-Card), Zuschuss zum Semesterticket für Studierende mit geringem Einkommen und Alleinerziehende, Befreiung vom Rundfunkbeitrag, Sozialanschluss der Telekom, Wohnberechtigungsschein (Stadt Berlin). Mehr Infos hier.

  • Zum Urlaubssemester: mögliche Aufenthaltsdauer wird durch Urlaubssemester nicht verlängert

  • Stiftung Hilfe für die Familie: auch für internationale Studierende

  • Bafög, Familienleistungen, Bürgergeld: Studierende, die nicht aus der EU kommen und hier mit einer zum Zweck des Studiums erteilten Aufenthaltserlaubnis (§16 AufenthG) studieren haben in der Regel keinen Anspruch auf Bafög

  • Wohnberechtigungsschein: wenn eine Aufenthaltserlaubnis von noch mindestens einem Jahr vorgewiesen werden kann, können auch internationale Studierende einen WBS beantragen

  • Weitere Informationen hier

Tipp: die Übersichten und Tabellen in diesem PDF-Dokument (2017) des Studierendenwerks

Grundvoraussetzung Bescheid des Jobcenters, auch für internationale Studierende möglich (diese müssen nicht vorher zum Jobcenter), Antragsstellung bei Beratungsstellen z.B. bei der Sozialberatung des Studierendenwerks. Mehr Infos hier.