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Studium I Umgang mit KI-basierten Systemen und Tools in Studium und Lehre

News vom 31.05.2023

Der Prüfungsausschuss des LAI hat in seiner Sitzung am 30.05.2023 die am 10.05.2023 von der Freien Universität Berlin online veröffentlichten Eckpunkte zum Umgang mit KI-basierten Systemen und Tools in Studium und Lehre bestätigt. Sie gelten damit auch am LAI. Den unverhandelbaren Grundsätzen guter wissenschaftlicher Praxis verpflichtet, wird eine potentialorientierte sowie technologiereflektierende Position angestrebt.

Der Prüfungsausschuss des LAI hat die Möglichkeit der Zulassung KI-basierter Tools als Hilfsmittel in Prüfungen nach gründlicher Abwägung im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 6 Absatz 1 Satz 2 RSPO beschlossen. Die lehrende/ gutachtende/ betreuende Person teilt zuvor schriftlich und transparent mit, ob bzw. welche KI-basierten Tools in einer Lehrveranstaltung/ in einer Prüfungsleistung zugelassen sind. Sofern KI-basierte Tools für die Prüfung zugelassen sind, aber ohne entsprechende Kennzeichnung eingesetzt werden, handelt es sich um eine Täuschung über die Eigenständigkeit. Es wird hiermit auf die Hinweise zur Kennzeichnungspflicht, zur verpflichtenden Transparenzmachung der Art der Nutzung und zur Dokumentationspflicht seitens der Studierenden verwiesen, sofern KI-basierte Tools zuvor zugelassen wurden (Darlegung im internen LAI-Wiki zum wissenschaftlichen Arbeiten).

Fortan haben Studierende die angepasste Eigenständigkeitserklärung bei der Abgabe von Hausarbeiten einzureichen. Auch die eidesstattliche Erklärung für Masterarbeiten auf der Seite der Prüfungsbüros wurde angepasst.

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