Können frühere Berufserfahrungen oder frühere Praktika als Praktikum des 3. Fachsemesters anerkannt werden?
Praktika können nur nach vorheriger Absprache (Masterbezug) und nur im Bereich Forschungspraxis im 3. Fachsemester anerkannt werden. Frühere Praktika können grundsätzlich nicht rückwirkend anerkannt werden.
Studienbegleitende Tätigkeiten/ reguläre Erwerbstätigkeiten etwa als studentische Hilfskraft/ Werksstudierende ersetzen nicht ein Praktikum im 3. Fachsemester.