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Kann meine Anstellung als studentische Hilfskraft als Praktikum anerkannt werden?

Nein, das ist im Masterstudiengang grundsätzlich nicht möglich. Es muss sich um ein Praktikum handeln.

Zudem ist zu beachten: Der Bezug des Praktikums zum in der Abschlussphase geplanten Vorhaben und damit zum Studium ist im Vorfeld darzulegen und mit der Betreuungsperson der Masterarbeit abzusprechen. Das Vorhaben, die Eignung und der Zeitrahmen (Daten und Umfang) werden im Vorfeld schriftlich festgehalten.