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Bis wann darf/ kann ich immatrikuliert sein? Ab wann kann/ darf/ muss ich mich exmatrikulieren?

Studierende müssen nach dem Masterabschluss eigenständig einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Dies ist ein separater Vorgang, der von dem Antrag auf Feststellung des Studienabschlusses (dieser erfolgt im Prüfungsbüro) zu unterscheiden ist.

Die Exmatrikulation wird in der Studierendenverwaltung beantragt. In der Regel wird die Exmatrikulation schriftlich zum Abschluss des laufenden Semesters beantragt.

Von Amts wegen wirst du nur exmatrikuliert, wenn du die Studiengebühren nicht bezahlt hast. Sobald alle Module (auch das Colloquium!) im Campusmanagement abgeschlossen sind, kann ein Antrag auf Exmatrikulation gestellt werden. Für die Abnahme der Prüfungen und die Einreichung der Abschlussarbeit musst du nicht mehr zwangsläufig immatrikuliert sein (siehe Prüfungsanspruch).