Springe direkt zu Inhalt

Internationale Studierende

  • Zum Urlaubssemester: mögliche Aufenthaltsdauer wird durch Urlaubssemester nicht verlängert

  • Stiftung Hilfe für die Familie: auch für internationale Studierende

  • Bafög, Familienleistungen, Bürgergeld: Studierende, die nicht aus der EU kommen und hier mit einer zum Zweck des Studiums erteilten Aufenthaltserlaubnis (§16 AufenthG) studieren haben in der Regel keinen Anspruch auf Bafög

  • Wohnberechtigungsschein: wenn eine Aufenthaltserlaubnis von noch mindestens einem Jahr vorgewiesen werden kann, können auch internationale Studierende einen WBS beantragen

  • Weitere Informationen hier

Tipp: die Übersichten und Tabellen in diesem PDF-Dokument (2017) des Studierendenwerks