Internationale Studierende
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Zum Urlaubssemester: mögliche Aufenthaltsdauer wird durch Urlaubssemester nicht verlängert
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Stiftung Hilfe für die Familie: auch für internationale Studierende
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Bafög, Familienleistungen, Bürgergeld: Studierende, die nicht aus der EU kommen und hier mit einer zum Zweck des Studiums erteilten Aufenthaltserlaubnis (§16 AufenthG) studieren haben in der Regel keinen Anspruch auf Bafög
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Wohnberechtigungsschein: wenn eine Aufenthaltserlaubnis von noch mindestens einem Jahr vorgewiesen werden kann, können auch internationale Studierende einen WBS beantragen
- Weitere Informationen hier
Tipp: die Übersichten und Tabellen in diesem PDF-Dokument (2017) des Studierendenwerks