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FAQ

Hier finden Sie Anworten auf viele Fragen zum Aufenthalt im Ausland als auch zum Aufenthalt am LAI. Bitte nehmen Sie sich die Zeit, die FAQs genau zu lesen. Sollten anschließend noch Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an: international@lai.fu-berlin.de.

Folgende Fragenkomplexe werden behandelt:

Wenn Sie Masterstudierende/r sind und sich für einen Auslandsaufenthalt am Lateinamerika-Institut der Freie Universität Berlin interessieren, folgen Sie bitte untenstehenden Schritten:

Kontaktieren Sie die verantwortliche Person an Ihrer Heimatuniversität, um für ein Auslandssemester am Lateinamerika-Institut nominiert zu werden. Bitte beachten Sie, dass wir keine Free Mover, sondern nur Studierende von Universitäten, mit denen wir Abkommen haben, akzeptieren können. Nach der Nominierung erhalten Sie eine E-Mail mit einer Einladung, Ihre Bewerbung über unser Online-Formular zu komplettieren.

Die Fristen für Nominierung liegen am 1. Mai (für das darauf folgende Wintersemester) und am 1. November (für das folgende Sommersemester).

Bei Rückfragen können Sie sich gerne an Tilman Menzel (international@lai.fu-berlin.de) vom Lateinamerika-Institut der FU wenden.

Ja, alle Studierenden müssen bei der Immatrikulation eine Bescheinigung einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse für die Dauer des Studiums vorlegen.

Für Student*innen aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz:

Studierende aus EU-/EWR-Ländern oder der Schweiz müssen eine Europäische Krankenversicherungskarte vom entsprechenden heimatlichen Versicherungsbüro mitbringen. Diese Krankenversicherung muss dann in Berlin von einer gesetzlichen Krankenkasse anerkannt werden.

Wichtig ist, dass die Krankenversicherung für den gesamten Zeitraum des Studienaufenthaltes gültig ist: für das Wintersemester vom 01.10. bis 31.03., für das Sommersemester vom 01.04. bis 30.09. und für das gesamte akademische Jahr vom 01.10. bis 30.09. Ohne korrekte Datierung erkennen die Krankenkassen die Versicherung nicht an und eine Immatrikulation kann nicht erfolgen.


Studierende aus anderen Ländern:
Gesetzliche Krankenversicherung

Wer keine private Krankenversicherung aus Deutschland oder dem Heimatland hat und unter 30 Jahre alt ist, muss eine gesetzliche studentische Krankenversicherung in Deutschland abschließen. Sie kostet etwa € 100,- pro Monat.

In einigen wenigen Fällen ist der Abschluss einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht möglich. In diesem Fall wird der Abschluss einer privaten Krankenversicherung in Deutschland empfohlen.

Private Krankenversicherung

Wer eine Krankenversicherung aus dem Heimatland mitbringt oder eine deutsche private Krankenversicherung hat, muss diese bei einer gesetzlichen Krankenkasse vorlegen. Es folgt eine Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht, eine Befreiungsbescheinigung wird erteilt.

Im Krankheitsfall gelten die Bestimmungen des Krankenversicherungsvertrages aus dem Heimatland bzw. die der privaten Krankenversicherung.

Die Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherung kann nicht widerrufen werden.

Weitere Informationen findest Du hier

Alle Austausch- und Programmstudierenden sind von einer Sprachprüfung (DSH oder TestDaF) befreit, welche aber von anderen internationalen Studierenden absolviert werden muss, die an einer deutschen Universität studieren möchten. Nichtsdestotrotz können Deutschkenntnisse im Hinblick auf das jeweilige Austauschabkommen oder die externen Förderbedingungen verlangt werden. Um den Kursanforderungen gerecht zu werden und den Veranstaltungsinhalten folgen zu können, werden Sprachkenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Niveau B1, vorzugsweise auf dem Niveau B2 (CEFR) empfohlen.

Freie Universität Berlin bietet keine Stipendien an, außer es wurde im Austauschabkommen zwischen unserer Institution und der Universität des oder der Studierenden vor Ort vereinbart. Studierende haben die Möglichkeit, sich für Stipendien beim Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zu bewerben.

Alle ausländischen Studierenden (ausgenommen Staatsangehörige folgender Länder: EU-/ EWR-Länder sowie Andorra, Australien, Brasilien, El Salvador, Honduras, Israel, Japan, Kanada, Monaco, Republik Korea, Neuseeland, San Marino, USA) benötigen vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme eines Studiums ein Visum zu Studienzwecken. Das Visum erteilen die deutschen Auslandsvertretungen der entsprechenden Herkunftsländer. Weitere Informationen zu den Visabestimmungen erteilen die Deutschen Botschaften der jeweiligen Länder.

Das Einreisevisum bedarf der Zustimmung der Berliner Ausländerbehörde, die nach Vorlage aller erforderlichen Nachweise die nötige Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken erteilt. Jede Änderung dieses Aufenthaltszwecks, z.B. durch Studiengang-, Fach- oder Hochschulwechsel, erfordert einen neuen Antrag bei der Ausländerbehörde. Weitere Informationen zur Aufenthaltserlaubnis lassen sich dem Merkblatt (pdf-Datei) entnehmen.

Wer nach Berlin kommen möchte, um hier den Aufnahmetest für das Studienkolleg oder die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) abzulegen, kann ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden. Sprachkursvisa werden nur für die Dauer des Sprachkurses ausgestellt und können ebenso wie Touristenvisa nicht in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.


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