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Wie wird die Anrechnung der Noten aus dem Ausland geregelt?

Im „Learning Agreement“ können die Studierenden vor dem Auslandsaufenthalt eine Liste der Kurse erstellen, die sie gerne an der Gastuniversität belegen möchten und vom LAI-Erasmus-Beauftragten bestätigen lassen, dass eine Anerkennung dieser Kurse am LAI grundsätzlich möglich ist. Damit erfüllt das Learning Agreement mehr oder weniger den Zweck einer Vorabanerkennung, ein weiterer Antrag ist nicht notwendig. Die endgültige Entscheidung über die Anerkennung ist jedoch erst nach dem Auslandsaufenthalt möglich.

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