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Was muss ich neben den allgemeinen Überlegungen bei der Wahl meines Praktikums bedenken?

Fällt die Wahl auf ein Praktikum im 3. Fachsemester, so ist der Forschungsbezug/ Bezug zur Abschlussarbeit und zum Studium im Praktikum darzulegen (Absprache/ Beurteilung durch Betreuungsperson; Beratung durch Studiengangskoordination). Anschließend wird ein Beratungsprotokoll ausgefüllt und unterschrieben (das Beratungsprotokoll reichen alle Studierenden unabhängig von ihrer Wahl ein). Nur nach vorheriger Einreichung des Beratungsprotokolls kann das Praktikum im Anschluss anerkannt werden.

Die Studiengangskoordination kann mit einem Schreiben, das teils für eine Bewerbung benötigt wird, bestätigen, dass das Praktikum als Teil des Studiums absolviert wird. Es kann hingegen nicht bescheinigt werden, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt, da es lediglich eine Option im 3. Fachsemester ist.

Es kann ein Urlaubssemester beantragt werden. Dies ist insbesondere bei einem Auslandspraktikum unter Beachtung der Konditionen sinnvoll.

Weitere Praktika bzw. Praktikumsstunden über die geforderten Stunden hinaus erfolgen freiwillig. Es wird in diesen Fällen eine Rücksprache mit der Betreuungsperson empfohlen.