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Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen aus dem Bereich Bildung, Sport, Kultur und Freizeit, für Kinder aus Familien, die staatliche Leistungen beziehen, für Kinder bis 18 Jahre (bzw. bis einschließlich 25 Jahre für Schüler*innen), beim jeweiligen Amt beantragen, von dem die Sozialleistungen stammen. Mehr Infos hier.